Kostenträger Psychotherapie
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Hier bestehen mit den Versicherten individuelle Vertragsbedingungen. Daher empfehle ich, sich als Privatversicherter zunächst direkt bei der Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme zu informieren. Die Abrechnung mit den Versicherten privater Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Die ersten Termine („Probatorische Sitzungen“) werden ohne Antragstellung übernommen. Falls eine Therapie begonnen werden soll, muss eine Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahler sind unabhängig von ihrer Versicherung. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Hinweis für Gesetzlich Versicherte / Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten mit Kassensitz finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung MV.
Falls Sie auf diesem Weg keine rechtzeitige psychotherapeutische Behandlung erhalten, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Kostenerstattung einer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.