Gutachten

Neuropsychologische Gutachten

Für Gerichte und Versicherungen sowie für Privatpersonen erstelle ich neuropsychologische Gutachten.

Mithilfe eines Gutachtens können zum Beispiel Unfallfolgen, der Grad der Erwerbsminderung und damit die zukünftigen Arbeitsmöglichkeiten festgestellt werden. Der Auftraggeber für ein neuropsychologisches Gutachten kann ein Gericht, eine Berufsgenossenschaft, eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder eine Privatperson sein. Der Weg der Auftragsvergabe verläuft häufig über neurologische oder neurochirurgische Gutachter. Diese können während eigener Begutachtung die Notwendigkeit eines neuropsychologischen (Zusatz-)Gutachtens feststellen. Es kommt jedoch auch vor, dass neuropsychologische Gutachten direkt in Auftrag gegeben werden.

Begutachtungstermin

Für die Begutachtung gelten strenge Regeln der Neutralität und Unabhängigkeit. Der Begutachtungstermin dauert etwa 3 bis 4 Stunden und umfasst die Krankheitsgeschichte, aktuelle Beschwerden sowie die Lebens- und Arbeitssituation. Durch verschiedene Tests werden die kognitiven Fähigkeiten geprüft. Im Fokus stehen unter anderem Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnisfunktionen, exekutive Leistungen sowie sprachliche Fähigkeiten. Alltagsrelevante Funktionsbeeinträchtigungen werden systematisch erfasst, fachlich eingeordnet und testpsychologisch fundiert beurteilt. Die Diagnostik erfolgt leitlinienorientiert und unter Berücksichtigung der individuellen Lebens- und Krankheitsgeschichte.

Bitte rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis das schriftliche Gutachten verfasst ist. Im Normalfall wird es dem Auftraggeber zugeschickt und kann dort von der betroffenen Person eingesehen werden.