Fahreignung

Beurteilung der Fahreignung

Nach Hirnverletzung oder Hirnoperation ist eine Beurteilung der Fahreignung durch eine freiwillige Abklärung der fahrrelevanten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit möglich.

Neuropsychologen können dabei die psychischen Leistungsbereiche untersuchen. Verbindliche inhaltliche Kriterien für die Beurteilung sind in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (2022) festgelegt. Die Beurteilung der Fahreignung kann durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt werden.

Über die neuropsychologische Therapie hinaus, biete ich die Möglichkeit der Überprüfung der Fahreignung an. Wenn eine ausreichende Fahreignung besteht, kann eine befürwortende Beurteilung schriftlich bescheinigt werden. Dies ist ein Nachweis dafür, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist.