Gutachten

Neuropsychologische Gutachten

Für Gerichte und Versicherungen sowie für Privatpersonen erstelle ich neuropsychologische Gutachten.

Mithilfe eines Gutachtens können zum Beispiel Unfallfolgen, der Grad der Erwerbsminderung und damit die zukünftigen Arbeitsmöglichkeiten festgestellt werden. Der Auftraggeber für ein neuropsychologisches Gutachten kann ein Gericht, eine Berufsgenossenschaft, eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder eine Privatperson sein.

Begutachtungstermin

Für die Begutachtung gelten strenge Neutralität und Unabhängigkeit. Der Begutachtungstermin dauert etwa drei Stunden und umfasst die Krankheitsgeschichte, aktuelle Beschwerden sowie die Lebens- und Arbeitssituation. Durch verschiedene Tests werden die kognitiven Fähigkeiten geprüft: Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, visuelle Wahrnehmung sowie das Planung und Problemlösung.

Bitte rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis das schriftliche Gutachten verfasst ist. Im Normalfall wird es dem Auftraggeber zugeschickt und kann dort von der betroffenen Person eingesehen werden.