Kostenträger Neuropsychologie

Gesetzlich Versicherte

Ich verfüge über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die kassenärztliche Vereinigung MV. Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür benötige ich Ihre Versichertenkarte.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer ambulanten neuropsychologischen Therapie. Die Abrechnung mit den Versicherten privater Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe normalerweise einen Teil der Behandlungskosten. Die ersten Termine („Probatorische Sitzungen“) werden ohne Antragstellung übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach ob eine ambulante neuropsychologische Therapie beihilfefähig ist. § 30a – Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Berufsgenossen­schaften / Unfallkasse

Eine ambulante neuropsychologische Therapie erfolgt auf Verordnung der BG/ Unfallkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage:

https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_verf.pdf

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahler sind unabhängig von ihrer Versicherung. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).