Kostenträger Neuropsychologie
Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen durch die kassenärztliche Vereinigung MV. Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür benötige ich Ihre Versichertenkarte.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie werden von den meisten privaten Versicherungen übernommen. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Modalitäten für die Aufnahme einer ambulanten neuropsychologischen Therapie. Die Abrechnung mit den Versicherten privater Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Berufsgenossenschaften / Unfallkasse
Eine ambulante neuropsychologische Therapie erfolgt auf Verordnung der BG/ Unfallkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß Anlage:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/psycho_verf.pdf